PRAXIS MOXANA - SCHUTZKONZEPT
COVID-19-Verordnung Maur im Oktober 2020
Terminplanung
Die Zeitreserven werden erweitert, d.h. Klienten-innen werden in angemessenen Abstand terminiert. Es kommt zu keiner Begegnung mit anderen Personen, ausser der Begleitperson. Gesundheitszustand Vor der Behandlung wird der/die Klient-in auf seinen/ihren Gesundheitszustand/Symptome abgeklärt. Bei unklaren Symptomen hat der Therapeuten-in die Pflicht, den/die Klienten-in abzulehnen und an die Vorgaben des BAG zu verweisen bzw. eine Selbstisolation und eine Arztkontrolle auszusprechen, insbesondere der sogenannten Risikogruppe. Empfang Auf Grund der erweiterten Terminierung gibt es keine Begegnung mit anderen Personen. Ausnahme: 1 Begleitperson, welche ebenso das Schutzkonzept umsetzt. Zurzeit dürfen keine Zeitschriften und Bücher aus der Praxis-Bibliothek angesehen werden. Siehe Zusatzaushang im Wartezimmer. Die Begleitperson wird gebeten, eigene Zeitschriften oder Bücher mitzunehmen und wenn möglich im Auto zu warten. Hygieneregeln Klient-in/Begleitperson Vor der Behandlung ist es Pflicht, Hände zu waschen und Desinfektionsmittel zu benützen. Diese Mittel stehen Ihnen in der Toilette/Bad zur Verfügung. Im Weiteren sind die Anweisungen in der Toilette zu beachten und umzusetzen. Zurzeit ist das Tragen einer Schutzmaske beim Betreten der Praxis obligatorisch. Das weitere Tragen der Schutzmaske für den/die Klienten-in wird dem Behandlungskonzept angepasst. Für die Besorgung einer Maske ist der/die Klient-in selbst besorgt. Hygieneregeln Therapeut-in Die bisherigen Hygienemassnahmen werden verstärkt umgesetzt. Der Therapeut-in trägt während der ganzen Behandlungszeit eine Schutzmaske. Hygieneregeln Räumlichkeiten Die Liege wird nur noch mit einem Auflagevlies versehen und nach der Behandlung komplett desinfiziert. Nachdem der/die Klient-in die Praxis verlassen hat, werden alle benützten Gegenstände sowie Türklinken desinfiziert. Dazu gehört auch das Durchlüften der Räumlichkeiten und Entsorgen der Abdecktücher. Hilfestellung Der/die Klient-in wird zur Umsetzung des Schutzkonzeptes durch den Therapeuten-in angewiesen und dementsprechend unterstützt. Rücksichtnahme auf alle Mitmenschen wird in dieser Praxis garantiert. Eigenverantwortung Der/die Klient-in ist sich bewusst, dass trotz Einhaltung und Umsetzung der massgebenden Hygieneregeln und dem einschlägigen Schutzkonzept im Rahmen der Komplementär-therapeutischen Behandlung ein Risiko einer Covid-19 Kontamination bestehen bleibt. Die Komplementär-therapeutische Behandlung erfolgt ausdrücklich auf eigenem Wunsch und auf eigenes Risiko. Jegliche Verantwortung der Dienstleisterin wird (soweit gesetzlich zulässig) ausgeschlossen. |